Eine individuelle Rechtsberatung vor der Insolvenz verhindert die strafrechtliche Verurteilung am Besten

Sei es die umfassende Offenlegung der Sachverhalte bei dem Insolvenzverwalter, um in den Anspruch des Verwendungs- und Verwertungsverbotes nach § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO zu gelangen, oder eine Tilgungsbestimmung bei der Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge hinsichtlich der Arbeitnehmerbeiträge zu treffen oder der Behauptung eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entgegenzutreten, ich gebe Ihnen Handlungsanweisungen, rechtssicher und möglichst straffrei zu bleiben.


Wichtig ist, frühzeitig der Realität ins Auge zu schauen und entweder noch im Stadium drohender Zahlungsunfähigkeit die Eigenverwaltung oder das Schtzschirmverfahren zu beschreiten oder bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit diese durch dokumentierte Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen wieder wegfallen zu lassen.

Rufen Sie uns an

Vermeidung von Bankrottdelikten

Die Kanzlei Maier-Wanner bietet professionelle Unterstützung an. Mit 25-jähriger Erfahrung und Fachkenntnissen im Bereich Insolvenzstrafrecht stehe wich Ihnen zur Seite.



Informationen zum P-Konto und den Freibeträgen

  • Freibetrag für Ehegatten oder Lebenspartner

    Der Freibetrag für Ehegatten oder Lebenspartner bezieht sich auf die Summe des nicht pfändbaren Guthabens auf einem P-Konto. Dieser Freibetrag ist höher als der Grundfreibetrag und wird gewährt, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner jeweils ein eigenes P-Konto führen. Damit sollen die finanziellen Bedürfnisse von Paaren angemessen berücksichtigt werden. Der genaue Betrag kann von Gericht zu Gericht variieren.

  • Freibetrag für Kinder

    Dieser Freibetrag ist für minderjährige Kinder von Kontoinhabern relevant. Er soll sicherstellen, dass das Existenzminimum des Kindes geschützt wird. Die genaue Höhe des Freibetrags kann ebenfalls variieren, ist jedoch in der Regel höher als der Grundfreibetrag. Dieser Freibetrag kann auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden und finanziell von ihren Eltern abhängig sind.

  • Freibetrag für Sozialleistungen

    Der Freibetrag für Sozialleistungen dient dazu, sicherzustellen, dass Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Hartz IV oder Sozialhilfe auf dem P-Konto geschützt sind. Dieser Betrag soll sicherstellen, dass Betroffene in der Lage sind, die laufenden Kosten ihres Lebensunterhalts zu decken, ohne dass sie auf diese Sozialleistungen verzichten müssen.

  • Freibetrag für laufende Geldleistungen

    Hier wird sichergestellt, dass an andere regelmäßige Einkünfte oder Geldleistungen gedacht wird, die notwendig sind, um den Lebensunterhalt des Kontoinhabers zu sichern. Dazu gehören beispielsweise Lohn, Gehalt, Rentenzahlungen oder Unterhaltszahlungen. Dieser Freibetrag ermöglicht es, dass der Kontoinhaber trotz einer Kontopfändung über das für den Lebensunterhalt notwendige Geld verfügen kann.

  • Was bewirkt eine Kontopfändung?

    Eine Kontopfändung ist ein gerichtlicher Prozess, bei dem ein Gläubiger, in der Regel aufgrund unbezahlter Schulden, die Erlaubnis erhält, Gelder direkt von einem Bankkonto des Schuldners abzuheben. Diese Pfändung kann dazu führen, dass der Schuldner den Zugriff auf sein Konto und sein Guthaben verliert. Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist eine Möglichkeit, sich vor einer kompletten Sperrung des Kontos zu schützen. Es ermöglicht, dass bestimmte Freibeträge unpfändbar bleiben, damit der Schuldner trotz laufender Pfändung über Geld für seinen Lebensunterhalt verfügen kann.

  • Slide title

    Write your caption here
    Button

Schutz vor Kontopfändung und individuelle Rechtsberatung

Unser Team von Kanzlei Maier-Wanner steht Ihnen in Esslingen zur Verfügung, um Ihnen professionelle Unterstützung bei Ihrer finanziellen Absicherung zu bieten.


Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Spezialisierung auf Insolvenz- und Steuerrecht sind wir Ihr kompetenter Partner, wenn es um den Schutz vor Kontopfändung geht. Wir bieten individuelle Rechtsberatung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Unsere Experten werden Ihnen helfen, einen Pfändungsschutzantrag zu stellen und Ihnen alle Informationen zum P-Konto und den Freibeträgen geben. Wir sind uns bewusst, wie wichtig es ist, Ihre finanzielle und rechtliche Situation richtig zu verstehen, daher setzen wir uns für eine transparente Kommunikation und eine effektive Lösung Ihrer Probleme ein. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre finanzielle Zukunft zu schützen.

Rufen Sie uns unter 07119 327292 an, um von unseren Pfändungsschutz-Anträgen und weiteren Dienstleistungen zu profitieren.

Rufen Sie uns an
Share by: